Uns liegt erneut eine Abmahnung der Firma Levi Strauss & Co. (San Francisco, USA) durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte vor. Das Jeans-Unternehmen Levi Strauss & Co. ist bisher hauptsächlich wegen markenrechtlicher Abmahnungen z. B. wegen ähnlicher Ziernähte an Jeans bekannt (wir berichteten). In der uns jetzt vorliegenden Abmahnung geht es jedoch um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit. So wird unserem Mandanten von Levi Strauss & Co. bzw. deren Anwälten Harte-Bavendamm vorgeworfen, auf der Website seines Brautmoden-Geschäfts keine Angaben zur Identität des Betreibers der Internetseite, insbesondere zum Namen gemacht zu haben.
Zahlen, und zwar sofort?
Gefordert werden deshalb von Harte-Bavendamm für Levi Strauss & Co. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 411,30 Euro. Die Anwaltskosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 5.000,- Euro ergeben. Für die Erfüllung dieser angeblichen Ansprüche wurde unserem Mandanten durch Levi Strauss & Co. eine Frist von 3 Tagen gesetzt. Die Kanzlei Harte-Bavendamm fügt der uns vorliegenden Abmahnung auch gleich den Entwurf einer ihrer Ansicht nach angemessenen Unterlassungserklärung bei. Unser Mandant solle sich gegenüber dem Unternehmen Levi Strauss & Co. dazu verpflichten, es zu unterlassen, einen Internetauftritt für sein Geschäft einzurichten, ohne den Namen des Betreibers zu nennen. Bei einer Zuwiderhandlung solle eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro pro Fall verwirkt sein, die unser Mandant dann an Levi Strauss & Co. zu zahlen habe.
Nichts ungeprüft unterschreiben!
Solch ein vom Abmahner vorgefertigter Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
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