Die Avanto GmbH mahnt durch die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer angebliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab. Die Avanto GmbH verkauft unter anderem Handyzubehör im Internet.
Unser Mandant sei in derselben Branche tätig, so die Behauptung, um ein Wettbewerbsverhältnis herzustellen. Ein Wettbewerbsverhältnis ist erforderlich, wenn man wettbewerbsrechtlich abmahnen möchte. Nur Wettbewerber dürfen einander im Wettbewerbsrecht abmahnen (Ausnahme: Verbraucherschutzorganisationen u. Ä.).
Viele Vorwürfe
Nach Ansicht der Avanto GmbH, habe sich unser Mandant in verschiedenen Punkten wettbewerbswidrig verhalten. Zum einen sei die Artikelbeschreibung irreführend.
Zum anderen sei das Impressum mangels E-Mailadresse unvollständig.
Des Weiteren werde der Verbraucher in verschiedenen Punkten fehlerhaft über sein gesetzliches Widerrufsrecht informiert. Der Avanto GmbH zufolge sei dem Verbraucher beispielsweise ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, das er für den Widerruf benutzen kann aber nicht muss.
Hintergrund: Seit dem 13.Juni 2014 gilt ein neues Verbraucherrecht. Es gibt immer noch viele Online-Händler, die nicht alle Änderungen realisiert und vorgenommen haben. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier in einer pdf-Datei zum Download für Sie zusammengefasst.
Einige Forderungen
Die Avanto GmbH fordert vom Mandanten neben Unterlassung auch Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Diese sollen sich bei einem Gegenstandswert von 20.000 EUR auf rund 985 EUR belaufen. Da auch ein Testkauf seitens der Avanto GmbH vorgenommen worden sei, werden auch die Kosten für den Kauf verlangt. Dafür erhalte der Mandant nach Abschluss des Verfahrens aber den Kaufgegenstand zurück.
Was tun?
Sie haben auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir raten Ihnen, keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, ohne den Sachverhalt vorher von einem Spezialisten