Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnen derzeit für Abercrombie & Fitch Trading Co. Urheberrechtsverstöße an Produktfotos ab. Abercrombie & Fitch Trading Co. ist eine 100%ige Tochergesellschaft der bekannten Firma Abercrombie & Fitch Co. Abercrombie & Fitch Co. vertreibt Bekleidung, Taschen, Schuhe und Parfum unter den Marken „Abercrombie & Fitch“, „Hollister“,“abercrombie kids“ und „Gilly Hicks“.
Was wird vorgeworfen?
Der Abgemahnte hatte bei eBay einen Artikel der Marke „Hollister“ zum Verkauf angeboten. Dabei soll er ein Originalfoto der abmahnenden Firma verwendet haben. Dieses werde ausschließlich auf der eigenen offiziellen Homepage von Abercrombie & Fitch Trading Co. genutzt, so Winterstein Rechtsanwälte in der Abmahnung. Die Abmahner machen ausschließliche Rechte an dem "Hollister"-Foto geltend.
Überraschend: Die abmahnende Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte hat sich dabei jedoch nicht einmal die Mühe gemacht, das tatsächliche "Hollister"-Originalfoto für die Abmahnung zu nutzen. Hintergrund: Wenn eine Auktion abläuft, fügt ein Software-Programm von eBay auf dem entsprechenden Foto rechts unten in der Ecke das Wort: „Beendet“ auf einem schräg verlaufenden schwarzen Balken ein. Genau dieses von eBay bearbeitete Foto wurde aber für die Abmahnung verwendet. Dieses bearbeitete Foto mit dem „Beendet“-Vermerk hatte der Abgemahnte aber nicht selbst für das Angebot eingestellt. Abmahner müssen den abgemahnten Verstoß jedoch so genau beschreiben, dass der Abgemahnte ihn nachvollziehen kann. Es ist schon daher sehr fraglich, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ist.
Neben Ausführungen der abmahnenden Anwälte Winterstein zum amerikanischen „work made for hire“-Urheberrecht, das dem Auftraggeber von Arbeiten das Urheberrecht an geschaffenen Werken der