Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
04.03.2015

Abmahnung TBBT oder “Sie haben Sheldon!”

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt durch Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an der Sitcom “The Big Bang Theory” abmahnen. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und Vervielfältigung (§ 16 UrhG) einer Folge der Serie. Dem Abgemahnten wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, er habe die englischsprachige Episode “The Clean Room Infiltration” von TBBT in einer Internettauschbörse zum Download angeboten.

Forderungen:

Die Forderungen aus der Abmahnung durch Waldorf Frommer sind:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Schadensersatz (§ 97 UrhG) und
  3. Aufwendungsersatz /Anwaltskosten (§ 97a UrhG).

Als Anlage ist ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Diesen sollten Sie nicht ohne vorherige Pürfung durch einen Spezialisten unterschreiben. Müssen Sie wirklich eine Unterlassungserklärung abgeben? Diese Frage kann ein Spezialist nach Rücksprache mit Ihnen beantworten.

Da es sich um eine einzelne Folge der Serie “The Big Bang Theory” handelt, sind die Forderungshöhen von Warner Bros durch Waldorf Frommer etwas niedriger als bei Filmen. Der Schadensersatz wird von Waldorf Frommer mit 300,- EUR beziffert. Der Aufwendungsersatz schlage mit 169,50 EUR zu Buche, so Waldorf Frommer. Das Vergleichsangebot ist mit 300 EUR genauso hoch wie der Schadensersatz.

Unser Rat:

Egal ob Film, Serie, Musik etc., wer eine Abmahnung erhält, muss handeln. Die richtige Vorgehensweise ist umso wichtiger:

  • Nicht ignorieren!
  • Abmahnung durchlesen!
  • Fristen und Zahlungshöhe notieren!
  • Fachanwalt aufsuchen!

Rufen Sie uns an unter 040/ 411 67 62 – 5 oder senden Sie uns gleich die gesamte Abmahnung inkl. aller Anlagen und Ihrer Kontaktdaten als E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder als Fax an 040/ 411 67 -6. Wir teilen Ihnen in einer Erstbegutachtung mit, was wir in Ihrem speziellen Fall empfehlen und welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden sind.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit.