Die urheberrechtliche Fachwelt ist in Aufruhr. Seit Ende letzter Woche erreichen auch uns immer mehr Anfragen betreffend Abmahnungen wegen der angeblichen Nutzung rechtswidriger Streaming-Angebote. Die Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen bzw. U+C versendet seit kurzem Abmahnungen für eine The Archive AG aus der Schweiz. Der Adressat soll laut Abmahnung als Inhaber eines Internetanschlusses ermittelt worden sein, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal von der einschlägig bekannten Porno-Internetseite Redtube abgerufen worden sei. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern Urmann & Collegen für The Archive AG außerdem Schadensersatz i.H.v. 15,50 €, Aufwendungsersatz für die Kosten der Ermittlungsfirma und Kosten des Auskunftsverfahrens zur Ermittlung des Internetanschlusses i.H.v. 65 € sowie Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert von 1080,50 € in Höhe von 169,50 €. Daraus ergibt sich laut U+C eine Gesamtforderung von genau 250 €.
Was soll ich gemacht haben?
Abgemahnt wird Streaming der angeblichen "Werke"
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von der Porno-Seite RedTube. Interessant ist auch, dass Urmann und Collegen in der Abmahnung nicht einmal angeben, um was für eine Art von Werk es sich überhaupt handeln soll, also z. B. Filmwerk, Musikwerk o.ä. Aufgrund der angeblichen Herkunft von der Porno-Seite Redtube ist anzunehmen, dass es sich um Video-Material mit erotischen oder sogar Hardcore-Porno-Inhalten handelt. Fraglich ist jedoch, ob die schöpferische Höhe des Materials überhaupt ausreicht, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen. So wurde dem bloßen Abfilmen von Geschlechtsakten solcher Werkcharakter und damit urheberrechtlicher Schutz in der Vergangenheit