Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
03.02.2015

Abmahnung Produktfoto: Scharfenberg, Hämmerling

Wir sind erneut von einem Mandanten mit der Vertretung in einer Produktfoto-Abmahnung von Scharfenberg, Hämmerling betreut worden. Er soll ein Foto eines Rum-Glases unberechtigt genutzt haben. Der Abmahner sei Urheber des betroffenen Produktfotos und Berufsfotograf, so die abmahnende Kanzlei Scharfenberg, Hämmerling in der Abmahnung.

Zu hohe Forderungen

Die Gegneranwälte Scharfenberg, Hämmerling verlangen für den Fotografen Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Zahlung von Schadenersatz sowie Anwaltskosten für die Abmahnung. Insgesamt verlangen sie eine Zahlung von rund 2.000,- EUR. Allein für den Schadensersatz wegen der Verwendung eines Produktfotos setzen sie eine Summe von 1.395,- EUR an. Dieser bilde sich aus dem entstandenen Lizenzschaden und sei wegen fehlender Urhebernennung zu verdoppeln, so Scharfenberg, Hämmerling weiter. Zur Berechnung der Lizenz werden nicht etwa die bekannten MFM-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, sondern angeblich echte Lizenzverträge des Mandanten zugrunde gelegt.

Lizenzpraxis statt MFM.

Insgesamt sehen wir die geforderte Summe als zu hoch angesetzt an. Außerdem hat die fehlende Urhebernennung nicht automatisch einen 100-prozentigen Aufschlag zur Folge. Die Spruchpraxis der deutschen Gerichte dazu ist höchst unterschiedlich. In der Rechtsprechung wird hierfür stets eine Einzelfallentscheidung getroffen. Es ist also jeder Fall einzeln zu betrachten, insbesondere der tatsächliche Wert des benutzen Bilds am Markt und der Umfang der Verletzungshandlung. Das Risiko, eine zu hoch bezifferte Schadenersatz-Klage einzureichen und deshalb Gerichtskosten zu tragen, liegt beim Abmahner.

Was Sie tun sollten:

  • Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Ignorieren Sie sie nicht! Lesen Sie die Abmahnung genau durch, um herauszufinden, was Ihnen zur Last gelegt wird. Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung durch Profis und setzen Sie sich nicht mit dem Gegneranwalt in Verbindung! Anliegende Unterlassungserklärungen sind normalerweise gerade nicht zu Ihren Gunsten formuliert. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dieser kann Sie in allen wichtigen Punkten beraten und korrespondiert für Sie mit dem Gegner, um eine gute Lösung zu finden.
  • Jemand benutzt unerlaubt Ihre Bilder oder Bilder, die für Sie angefertigt wurden? Der Mitbewerber “klaut” Ihre teuer bezahlten Produktfotos und macht Ihnen damit Konkurrenz? Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und mahnen den Verletzer ab. Dabei orientieren wir uns an der aktuellen Rechtsprechung und finden so ein gerechtes Mittel zwischen ökonomisch sinnvoller Rechteverteidigung und angemessener “Bestrafung”, ohne gewinnorientierte Abzocke. Anderenfalls würden Sie auch unseren Kanzlei-Namen häufiger auf Seiten von Kollegen im Internet finden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir haben langjährige Erfahrung mit hunderten von Abmahnungen. Wir sind zu erreichen unter Tel. 040/ 411 67 62 5, E-Mail info(at)ipcl-rieck.de oder Fax 040/ 411 67 62 6. Bitte senden Sie uns Ihre Abmahnung inklusive aller Anhänge oder den Nachweis der Rechtsverletzung zu Ihren Lasten und Ihre Kontaktdaten zu. Wir melden uns baldmöglichst und teilen Ihnen Ihre Handlungsoptionen sowie die voraussichtlichen Kosten für unser Tätigwerden mit.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!