Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
24.09.2014

Abmahnung Musik: „Auf Uns“ Thomas Olbrich durch FAREDS

Uns liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbh für Herrn Thomas Olbrich vor. Es geht um den Musiktitel „Auf uns“ von Andreas Bourani. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe den Titel innerhalb eines sogenannten Chartcontainers per Filesharing zum Upload angeboten. Ein Chartcontainer enthält – wie der Name schon sagt – Musikstücke aus den Charts. In diesem Fall die Top 100 der deutschen Singlecharts aus einer Kalenderwoche.

Was ist mit den anderen 99 Titeln?

Theoretisch könnten die jeweiligen Rechteinhaber für jeden einzelnen Titel abmahnen. Das ist unseres Wissens aber noch nicht vorgekommen. Es kam aber schon zu 5 - 6 Abmahnungen wegen eines einzigen Chart-Containers bei einzelnen unserer Mandanten. Unser Mandant soll – wie in solchen Filesharing-Abmahnungen üblich – eine Unterlassungserklärung unterschreiben und darüber hinaus einen Betrag von 389,50 Euro zahlen. Der Betrag setzte sich aus 200 Euro Schadensersatz und den Anwaltskosten zusammen, so FAREDS.

Zahlungserklärung?

Für gewöhnlich hängen abmahnende Kanzleien eigene Entwürfe von Unterlassungserklärungen an. Auch hier ist ein Erklärungs-Entwurf angehängt, diese ist aber als "Zahlungserklärung" betitelt. Name und Inhalt passen nicht zu einer Unterlassungserklärung. An dieser Stelle darf man stutzig werden. Denn es wird darin nur ganz allgemein auf Ansprüche aus der Urheberrechtsverletzung Bezug genommen. Natürlich kommt es für eine Unterlassungserklärung nicht darauf an, wie man sie bezeichnet, sondern wie die darin enthaltene Erklärung zu verstehen ist. Für eine echte Unterlassungserklärung reicht der Inhalt der Erklärung aber nicht aus. FAREDS erwartet also offenbar vom Abgemahnten, selbst eine Unterlassungserklärung