Kopieren von Fotos und/oder Texten zur Artikelbeschreibung eines Onlineshops kann abgemahnt werden. So unterfallen Fotos nahezu immer urheberrechtlichem Schutz. Nicht jeder Werbetext ist aber ein schutzfähiges Werk iSd. Urheberrechts. Allerdings kann das Kopieren und Verwenden auch wettbewerbswidriges Verhalten darstellen. Denn es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinenergebnisse negativ beeinflusst werden, weil der kopierte Text nun nicht mehr einzigartig im Netz ist. Auch kann der falsche Eindruck entstehen, es handele sich um ein Angebot des ("kopierten") Unternehmens bzw. das Unternehmen habe dem Nutzer erlaubt, diese Texte und Fotos zu nutzen.
Der konkrete Vorwurf
Die Firma obloco GmbH ließ von den Rechtsanwälten Meyerhuber aus Ansbach einen Online-Shop abmahnen, weil er Fotografien und Texte zum Vertrieb von Spielzeug verwendete. Die alleinigen Nutzungsrechte lagen jedoch bei der Firma obloco GmbH. Meyerhuber Rechtsanwälte warfen dem Abgemahnten vor, er habe die Rechte der Firma obloco GmbH verletzt. Die Texte wiesen „entsprechende Schöpfungshöhe“ auf und genössen daher urheberrechtlichen Schutz. Eine direkte Übernahme sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Außerdem liege eine schutzfähige Datenbank vor. Die von Meyerhuber für obloco GmbH geltend gemachten Anwaltsgebühren für die Abmahnung betrugen 1.044,40 EUR.
Rechtliche Einschätzung
Über die Schutzfähigkeit von Werbetexten lässt sich trefflich streiten. Häufig handelt es sich um bloße Anpreisungen oder Produktbeschreibungen. Gerade Produktbeschreibungen werden häufig kaum anders möglich sein. Eine bloße Auflistung technischer Daten kann kaum zu einer schöpferischen Gestaltungshöhe führen. Vor Gericht wird es letztlich immer eine Einzelfallentscheidung geben. Es kann hier jedoch auch der Vorwurf der Irreführung behauptet werden, da die gleichen Fotos und