Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
27.02.2013

Abmahnung Bildernutzung eBay durch Herrn Thomas Burchardt, Hannover

Uns liegt wieder eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Nutzung von Produktfotos in Angeboten auf der Internet-Plattform eBay vor. Herr Thomas Burchardt aus Hannover mahnt deswegen in eigenem Namen ab. Der Adressat der Abmahnung habe Lichtbilder, an denen Herr Burchardt "ausschließliche Nutzungsrechte" habe, zur Bebilderung von Angeboten bei eBay benutzt. Auf den fraglichen Lichtbildern sind Münzen abgebildet. Herr Burchardt ist wegen dieser Praktik im Internet bereits bekannt; zahlreiche Artikel von Kollegen berichten über seine Abmahnungs-Tätigkeit, die offenbar schon einige Jahre andauert.

"Vorteil" Abmahnung ohne Anwalt?

Das Besondere an den Abmahnungen von Herrn Thomas Burchardt ist, dass er selbst abmahnt und dies keinen Rechtsanwalt erledigen lässt. Dies streicht er auch als „Vorteil“ in der Abmahnung heraus, offenbar um die Einigungsbereitschaft bei den Abgemahnten zu fördern. Im Gegenzug  möchte er wohl auch, dass die von ihm Abgemahnten nicht zum Spezialisten gehen; jedenfalls kündigt er in der Abmahnung an, dass sein "Versuch zur gütlichen, außergerichtlichen Einigung endet", wenn ihm ein Rechtsanwalt auf die Abmahnung antworten würde. Dies ist eine recht unverhohlene Drohung mit Klage. Wir halten diesen Ausschluß einer vergleichsweisen Einigung mit Rechtsanwälten für rechtsmißbräuchlich und diskriminierend. Er soll offenbar vom Gang zum Anwalt abhalten.

"Lizenz-Kosten"?

Herr Thomas Burchardt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie „Lizenz-Kosten“, die er anhand der jeweils abgemahnten Verstöße auch gleich "berechnet". Dabei misst er den einzelnen Verstößen jedoch keine individualisierbaren Lizenz-Kosten bei, sondern verlangt eine Gesamtsumme, ohne diese näher aufzuschlüsseln, in dem uns aktuell vorliegenden Fall beispielsweise 800 € wegen