Uns liegt eine Abmahnung für das Computerspiel „Landwirtschaftssimulator 2013“ der Astragon Software GmbH durch Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR vor. Wie man sich aus dem Namen vorstellen kann, kann man in diesem Spiel seinen eigenen Bauernhof bewirtschaften und z.B. Getreide anbauen oder Vieh versorgen. Das Spiel wurde von der schweizerischen GIANTS Software GmbH entwickelt. Wie Astragon Software GmbH an die Rechte für den deutschen Markt gekommen sein soll, wird in der Abmahnung nicht erläutert oder gar nachgewiesen.
Deutsch – Englisch – Egal?
Das o. g. Computerspiel gibt es in verschiedenen Versionen. In der internationalen Fassung „Farming Simulator 2013“ kann man bei der Installation zwischen verschiedenen Sprachen wählen, Deutsch ist nicht darunter. Die deutsche Version „Landwirtschaftsssimulator 2013“ bietet nur Deutsch als Sprache an.
Von der Astragon Software GmbH werden in der Abmahnung "ausschließliche deutschlandweite Nutzungsrechte" aber nur für den „Landwirtschaftssimulator 2013“ behauptet. Laut der ermittelten Verbindungsdaten der uns vorliegenden Abmahnung sei jedoch „Farming Simulator 2013“ zum Download angeboten worden. Ob die Astragon Software GmbH auch hieran Rechte besitzt, ist unklar.
Fehlerfreie Ermittlungen?
Abmahner vermeiden es grundsätzlich, darauf hinzuweisen, dass die ermittelten Daten oftmals nicht verlässlich sind. Stattdessen wird gerne behauptet, es sei absolut beweissicher festgestellt, dass der Abgemahnte den Verstoß auch begangen habe. Häufig ist das Gegenteil richtig: Das Landgericht Köln berichtete in der Vergangenheit über eine Fehlerquote von 50 - 90 %. Erst kürzlich wurde ein Telekommunikationsanbieter zur Schadenersatzleistung gegenüber einem Abgemahnten verurteilt, da der Anbieter