Die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH lässt durch Waldorf Frommer die öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) des Films “Gone Girl” abmahnen. Unsere Mandantin soll “Gone Girl” über Internettauschbörsen per Filesharing zum Download angeboten haben, so Waldorf Frommer.
Übliche Forderungen.
Die Waldorf Frommer-Anwälte fordern Abgabe einer Unterlassungserklärung, Schadens- und Aufwendungsersatz. Dieser belaufe sich laut ihrer Angabe auf 815 EUR, aufgeteilt in 600 EUR Schadens- und 215 EUR Aufwendungsersatz. Die Mandantschaft sei aber auch bereit, eine Vergleichssuche von “nur” 600 EUR anzunehmen. Es findet sich auch ein Entwurf einer Unterlassungserklärung.
Das sollten Sie tun:
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe, ignorieren Sie sie nicht. Lesen Sie sich durch, was Ihnen zur Last gelegt wird und achten Sie darauf, bis wann die meist sehr kurze Frist läuft. Unterschreiben Sie zunächst nichts! Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf! Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Wir sind für Sie da und können Sie in allen Punkten beraten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf; in einer ersten Einschätzung können wir Ihnen sagen, welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden sind. Senden Sie die gesamte Abmahnung inklusive aller Anlagen und Ihren Kontaktdaten als Scan an info@ipcl-rieck.de oder per Fax an 040/ 411 67 62-6. Auch telefonisch stehen wir für Sie unter 040/ 411 67 62-5.