Der bekannte Abmahner Thomas Burchardt hat am Amtsgericht Hannover eine spektakuläre Niederlage erlitten (Az. 539 C 21/14). IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte hatte für mehrere Mandanten sogenannte Negative Feststellungsklagen gegen Thomas Burchardt eingereicht. Dieser hatte zuvor Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Im jetzt entschiedenen Fall erkannte das Amtsgericht Hannover, dass die Abmahnung unrechtmäßig war.
Was für Abmahnungen?
Thomas Burchardt mahnt schon seit Jahren Urheberrechtsverletzungen an Fotos von Münzen ab. Das Besondere: Er selbst ist nicht Urheber der Fotos. Er gibt aber an, die ausschließlichen Nutzung- und Verwertungsrechte an den Fotos zu besitzen. Wegen der angeblich unerlaubten Fotonutzung verlangt Thomas Burchardt üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerne findet sich darin eine feste Vertragsstrafe oder eine Mindestsumme. Außerdem verlangt er meist rund 100 Euro pro genutztes Foto.
Was hat das Amtsgericht Hannover entschieden?
Das Amtsgericht Hannover hat in seinem Urteil entschieden, dass die Abmahnung des Thomas Burchardt unrechtmäßig war.
Was bedeutet das?
Die Abmahnung, um die es ging, war unrechtmäßig, weil Burchardt ein Ehepaar, also zwei Personen, abgemahnt hatte. Beide Ehepartner können aber nicht ohne weiteres beide als Täter und/oder Störer einer Urheberrechtsverletzung angenommen werden, die durch ein Ebay-Angebot verwirklicht worden sein soll, so dass Amtsgericht Hannover.
Außerdem schrieb das Amtsgericht Hannover Thomas Burchardt noch folgenden "Eintrag ins Klassenbuch", den wir gerne wörtlich zitieren:
„Weiterhin hat sich der Beklagte in seiner Abmahnung vom 27.11.2013 eines Schadensersatzanspruches i.H.v. 270 € berühmt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bewusst gewesen sein musste, dass dieser Anspruch überhöht ist.“ Thomas