Vor kurzem berichteten wir über die neue Informationspflicht für Online-Händler. Diese müssen seit dem 9. Januar 2016 auf die neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Komission “Online Dispute Resolution” hinweisen. Dieser Hinweis muss für Verbraucher leicht auffindbar sein.
Das Problem: Bis vor kurzem gab es diese Plattform überhaupt noch nicht. Mittlerweile steht sie jedoch unter folgendem Link zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
In der Zwischenzeit wurde auch sprachlich nachgebessert. So steht die Plattform nicht mehr nur auf Englisch zur Verfügung. Aber Achtung! Seit dem 15.02.2016 müssen Sie Ihren Text auf Ihrer Website anpassen, denn seit dem funktioniert die Plattform.
Wir empfehlen ab sofort folgenden Hinweis aufzunehmen bzw. Ihren alten Text entsprechend zu ändern:
“Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.”
Außerdem sollte auf die o. g. Plattform verlinkt werden.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Wir prüfen auch Ihren Internet-Shop insgesamt rechtlich für sie auf Abmahn-Gefahr. Rufen Sie uns gleich an: