Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
15.08.2013

Zuständigkeit bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Gerichtsstand nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag derjenige Ort ist, an dem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet – also in der Regel der Wohnsitz des Käufers (OLG Düsseldorf 17.7.13, I-22 W 19/13). Quelle: Verkehrsrecht aktuell/IWW Auch das OLG Köln (DAR 2011, 260) ist dieser Auffassung. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, […]
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. BGH: Wertersatz beim Rücktritt vom Kaufvertrag geschuldet Der BGH hat am 16.09.2009 (Az. VIII ZR 243/08) entschieden,...
  2. Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Rücktritt vom Kaufvertrag Längst sind nicht alle Streitfragen im Kaufrecht nach der Schuldrechtsreform...
  3. BGH legt EuGH Fragen zur Kostenerstattungspflicht beim Rücktritt vom Kaufvertrag vor Der BGH hat mit Beschluss vom 14.01.2009 (Az. VIII ZR...
  4. Käufer muß bei Rücktritt vom Vertrag Altfahrzeug zurücknehmen Nach einer Pressemitteilung des BGH muß ein Käufer, der erfolgreich...
  5. Kein Rücktritt bei Unerheblichkeit eines Unfallschadens Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07,...