Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
14.02.2014

Wenn einen die eigene Versicherung reinreißt – oder: negative Schwingungen

Der Mandant ist (leider) bei der Audi Versicherungs AG (Volkswagen Autoversicherungs AG) versichert. Im November 2013 hatte er sein Fahrzeug in einer Tiefgarage rückwärts in seinen Parkplatz eingeparkt. Handbremse angezogen, 1. Gang drin. Ca. 1 Stunde später wird er zu seinem Fahrzeug gerufen, angeblich sei dieses Fahrzeug in dem Moment nach vorne gerollt, als ein […]
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. AG Heinsberg verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Das war eine Niederlage mit Ansage. Die ERGO Versicherung wurde...
  2. Mietwagen: AG Meschede verurteilt AXA Versicherung zur Zahlung auf Schwacke-Basis Das AG Meschede hat mit Urteil vom 21.12.2009 (Az. 6...
  3. Nachbesichtigung: Nürnberger Versicherung verlangt teure Nachhilfe Ein offensichtlich nicht auszurottender Irrglaube bei so manchem Schadenssachbearbeiter scheint...
  4. Regulierungsverhalten der DEVK Versicherung, Köln – ein Fall für den Staatsanwalt? Wer war so naiv zu glauben, dass die Versicherungswirtschaft ihre...
  5. Abmahnung der SV Sparkassen-Versicherung wegen Urhebervermerk Manche lernen es ja nie. Der BGH hat bekanntlich entschieden,...