Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
03.03.2011

Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

Das AG Siegburg hat einem Unfallgeschädigten mit Urteil vom 31.03.2010, Az. 111 C 10/10, VRR 2010, 307,  trotz einer Mitverantwortlichkeit von 50 % die Gutachterkosten in voller Höhe zugesprochen. Das Gericht setzt sich überzeugend damit auseinander, ob die Gutachterkosten nur entsprechend der Haftungsquote berechnet werden können oder in voller Höhe erstattungsfähig sind. Da der Sachverständige bestätigt hatte, dass die Kosten der Schadensermittlung bei vorhandener Teilschuld nicht anders ausgefallen wären, hat sich das Gericht für die volle Kostentragung der Gegenseite entschieden. Hiervon wird man nur dann eine Ausnahme machen können, wenn beispielsweise ein Heck- und Frontschaden in Frage steht wie zB bei den typischen Sandwich-Auffahrunfällen.

Download (PDF, 415.82KB)

Update 08.10.2010:

Nach einer Mitteilung von Captain-HUK hat sich das AG Landshut dieser Meinung nicht angeschlossen und dem AG Siegburg die Verletzung “elementarer Grundsätze des Schadensersatzrechts” vorgeworfen. Das kann ja spannend werden…

Update 02.02.2011:

Auch das AG Wolfach hat sich nach einer Mitteilung von Captain HUK dieser Auffassung angeschlossen.

Update 17.02.2011:

Nach diesem Beitrag im Schadenfix-Blog hat das LG Aurich eine Entscheidung des AG Norden aufgehoben, welches noch die ganzen Gutachterkosten trotz Teilschuld zugesprochen hatte.

Update 03.03.2011:

Nach dieser Mitteilung im Schadenfix-Blog wird es wohl in Kürze eine erste obergerichtliche Entscheidung zum Thema geben. Das OLG Rostock wird die gleiche Auffassung wie das AG Siegburg vertreten. Die Entscheidung wird die Diskussion sicherlich beleben.

 

Vorschaubild (C) Alexander Klaus, pixelio.de / 454330_R_by_Alexander-Klaus_pixelio.de


Kommentare

  • 8. Oktober 2010, F-W. Wortmann schrieb: Ich halte das Urteil des AG Landshut für gesetzeskonformer als das Urteil des AG Siegburg. Die Sachverständigenkosten sind Schadenspositionen des Geschädigten ebenso wie die kalkulierten Reparaturkosten und die Unkostenpauschale. Zusammen bilden sie den Schaden des Geschädigten. Wenn nun der Geschädigte - warum auch immer - mithaftet, hat er auch einen Teil seines Schadens mitzutragen. Dazu gehören dann auch die Gutachterkosten. Das Urteil ist konsequent.
(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
schadenfix-button-kanzlei.png
Über die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden. Bitte benutzen Sie hierzu folgenden Link:
Link: Unfallschaden melden
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich ebenfalls unter dem untenstehenden Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd) Tags:Mithaftung, Sachverständigenkosten