Das Amtsgericht Mönchengladbach hat die VHV-Versicherung mit Urteil vom 05.08.2016, Az. 4 C 216/16 zur Zahlung der wie üblich rechtswidrig gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Das Amtsgericht hat dabei für die Angemessenheit des Grundhonorars die BVSK-Liste 2015 herangezogen und die Nebenkosten anhand des JVEG für angemessen gehalten. Hier das Urteil im Volltext (Download hier): 4 C 216/16 Amtsgericht […]
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