Na endlich: Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind rechtswidrig und aufzuheben, weil Messgerät Jenoptik TraffiStar S 350 außer dem Blitzfoto und der Geschwindigkeit keine (Rohmess-)Daten speichert, die sachverständigenseits nachträglich überprüft werden könnten VGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019, …
Der Beitrag VGH Saarland: Traffistar-Messung ohne Rohmessdaten ist rechtswidrig erschien zuerst auf Hauptsache Verkehrsrecht!.
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
- VAMA-Messung angreifbar ? VAMA ist ein Videoabstandsmeßverfahren, welches auf Autobahnen eingesetzt wird. Es...
- Provida-Fahrzeuge: Messung ungültig ? Das Amtsgericht Lüdinghausen hat mit einer Entscheidung vom 27.03.2007, Az....
- AG Walsrode: ohne freundlichen Gruß zum Akteneinsichtsrecht Das AG Walsrode hat mit Beschluß vom 15.02.2013 meinen auf...
- VHV kürzt vorsätzlich und rechtswidrig die Sachverständigenkosten Das derzeitige Vorgehen der VHV-Versicherung aus Hannover, die Sachverständigenkosten um...
- ADAC: “Knöllchen ohne Grenzen” In seinem aktuellen Heft für Mitglieder faßt der ADAC zusammen,...