Der BGH (Urteil vom 06.04.2011, Az. IV ZR 232/08) hat völlig zutreffend entschieden, dass auf die Akteneinsichtspauschale vom Rechtsanwalt die Mehrwertsteuer angesetzt werden kann. Es handele sich nicht um einen durchlaufenden Posten i.S. von § 10 Abs. 1 S. 6 UStG. Gestritten wurde wohl mit einer Rechtsschutzversicherung, denn die Umsatzsteuer zählt zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer dem VN zu erstatten hat.
Dann kann ich ja endlich mal meinen mehrseitigen Textbaustein entsorgen, den ich fast jedes Mal an die Rechtsschutzversicherungen schicken musste….
Vorschaubild (C) Gerd Altmann/pixelio.de, 481503_R_B_by_Gerd-Altmann_pixelio.de
(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.deÜber die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd)
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten: