Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
14.01.2011

Totalschaden: Reparatur mit Gebrauchtteilen unter 130 %

Der BGH hatte mit Urteil vom 14.12.2010, Az. VI ZR 231/09, über eine interessante Fallgestaltung zu entscheiden. Nach den vom Sachverständigen ermittelten Werten lagen die Reparaturkosten über der 130-%-Grenze. Dem Geschädigten gelang es gleichwohl, die Reparaturkosten zu erstreiten. Er führte die Reparatur entsprechend dem Sachverständigengutachten, allerdings mit Gebrauchtteilen durch und lag so innerhalb der 130-%-Grenze.

(C) Vorschaubild Günter Havlena/pixelio.de, 377877_R_by_Günter-Havlena_pixelio.de

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd) Tags:130 %-Fall, Gebrauchtteile, Totalschaden

Verwandte Artikel