Das Amtsgericht Heinsberg (Urteil vom 14.08.2019, Az. 35 C 62/18) hat erneut die Dispositionsfreiheit des Geschädigten schützen müssen. Der Kläger holte das Gutachten eines Sachverständigen ein, der ein Zahlenbild ermittelte, welches zunächst nur eine Abrechnung …
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