Das Amtsgericht Heinsberg hat mit Urteil vom 23.10.2020 (Az. 18 C 181/20) entschieden, dass die Klage eines in den Niederlanden geschädigten Deutschen 1 Monat nach Zugang des bezifferten Aufforderungsschreibens nicht verfrüht ist, damit der deutsche Schadenregulierer die Zahlung vornehmen kann. Der Unfallhergang war – Auffahrunfall – eindeutig. Die Ansprüche der Höhe nach stellten auch kein …
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