Die Kosten einer Probefahrt nach Durchführung der Reparatur sind von der Haftpflichtversicherung zu erstatten. So hat das AG Tettnang mit Urteil vom 10.02.2016, Az. 8 C 388/15, entschieden. Das Gericht hat sich dabei nicht auf eine Prüfung der Notwendigkeit einer Probefahrt in technischer Hinsicht eingelassen. So versuchen ja die Kürzungsrasenmäher á la Carexpert den Ansatz […]
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