Uff, das war ein harter Kampf. Der Mandant war auf der Fahrbahn des Parkplatzes an einer Parklücke vorbeigefahren. Von dort parkte der Unfallgegner aus. Es kam zur Kollision. Das Amtsgericht hatte noch die Auffassung vertreten, man müsse sich in solchen Fällen generell die Betriebsgefahr anrechnen lassen. Es hatte daher eine Mithaftung von 1/3 angenommen. Damit […]
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