Das OLG München (Beschluss vom 29.7.2010, Az: 10 W 1789/10) meint, dass die Prüffrist für die Regulierung eines Unfallschadens 4 Wochen beträgt. Die Regulierung kann dabei nicht von einer vorherigen Akteneinsicht abhängig gemacht werden.
Das OLG Düsseldorf (Beitrag hier) meint zur Regulierungsfrist 3 Wochen, das LG Mönchengladbach (Beitrag hier) 2 Wochen. Das OLG München stellt zwar zu Recht auf die modernen Kommunikationsmittel ab, die eine kürzere Frist rechtfertigen. Aber 4 Wochen halte ich für zu lang. Wer am nächsten Tag nach Schadensmeldung den Unfallgeschädigten mit aktivem Schadenmanagement drangsaliert oder innerhalb kürzester , kann binnen einer Woche regulieren.
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