Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
05.01.2011

OLG München: Regulierungsfrist 4 Wochen ?

Das OLG München (Beschluss vom 29.7.2010, Az: 10 W 1789/10) meint, dass die Prüffrist für die Regulierung eines Unfallschadens 4 Wochen beträgt. Die Regulierung kann dabei nicht von einer vorherigen Akteneinsicht abhängig gemacht werden.

Das OLG Düsseldorf (Beitrag hier) meint zur Regulierungsfrist 3 Wochen, das LG Mönchengladbach (Beitrag hier) 2 Wochen. Das OLG München stellt zwar zu Recht auf die modernen Kommunikationsmittel ab, die eine kürzere Frist rechtfertigen. Aber 4 Wochen halte  ich für zu lang. Wer am nächsten Tag nach Schadensmeldung den Unfallgeschädigten mit aktivem Schadenmanagement drangsaliert oder innerhalb kürzester , kann binnen einer Woche regulieren.

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(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd) Tags:Akteneinsicht, Regulierungsfrist

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