Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
09.03.2015

OLG Köln: Keine Aktenversendungspauschale bei Gerichtsfach

Nach Ansicht des OLG Köln (Beschluss vom 16.10.2014, Az. 2 Ws 601/14, RVG professionell 2015, S. 46) entsteht bei der Aktenübersendungspauschale per Gerichtsfach keine Pauschale (ebenso OLG Koblenz, JurBüro 2014,379). Hintergrund ist die Änderung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRMoG. Nur gesonderte Kosten für Transport und Verpackung sollen berechnet werden können. (C) […]
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. Kurierdienst: Keine Aktenversendungspauschale! Aus dem Newsletter des Kölner Anwaltverein vom 07.10.2013: “KOSTENRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ –...
  2. Regulierungsverhalten der DEVK Versicherung, Köln – ein Fall für den Staatsanwalt? Wer war so naiv zu glauben, dass die Versicherungswirtschaft ihre...
  3. OLG Köln: Kosten für die Einholung der Deckungszusage sind erstattungsfähig! Das OLG Köln, 11. Senat,  hat mit Beschluß vom 12.1.2011...
  4. LG Aachen/OLG Köln zur Haftung beim Busunfall eines Schülers Das LG Aachen hat mit Urteil vom 05.11.2010 (Az. 7...