Captain HUK berichtet über ein Urteil des OLG Dresden (vom 30.06.2010, Az. 7 U 313/10), in dem es um einen Fahrzeugausfall über einen Zeitraum von 642 Tagen geht. Allerdings wurde in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nur für 30 Tage der “volle” Nutzungsausfall zugesprichen und für die restliche Dauer Vorhaltekosten. Wenn sich der BGH der Sache annimmt, kann das durchaus interessant werden. Es ist zu hoffen, dass der BGH den vom OLG Düsseldorf bereits eingeschlagenen Weg (vgl. dieser Beitrag) weitergeht.
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