Der Kollege Ferner aus Alsdorf bespricht in diesem Beitrag ein Urteil des AG Aachen vom 14.9.2011, Az. 110 C 148/11 (also noch nicht rechtskräftig). Das Amtsgericht hat dem Käufer eines Fahrzeugs Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer Nachbesserung verweigert, weil der Fehler nur schwer aufzufinden war und eine Verzögerung nur auf einem nicht lieferbaren Teil beruhte.
Der Sachverhalt erinnert mich stark an den Fall des AG Heinsberg, den ich in diesem Beitrag vorgestellt habe.
(C) Vorschaubild Jörg Siebauer/pixelio.de, 480852_R_K_B_by_Jörg Siebauer_pixelio.de
(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.deÜber die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd)
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten: