Auch das LG Aachen hat sich in einem aktuellen Beschluss (12.08.2020, Az. 5 S 46/20) wie folgt zur Thematik “fiktiver Nutzungsausfall ohne Nachweis der Ersatzbeschaffung” geäußert: “Der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges ist für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (vgl. nur OLG …
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