Das LG Aachen hat mit Urteil vom 29.09.2011, Az. 1 O 208/11, entschieden, dass die Regulierungsfrist bei einem Verkehrsunfall mit Unfallbeteiligung eines niederländischen LKW 1 Monat beträgt. Dementsprechend wurden dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, nachdem nach Verzugseintritt Klage eingereicht wurde. Leider hat das LG die Rechtsanwaltsvergütungsansprüche auf eine 1,3-fache Vergütung begrenzt, obwohl ausdrücklich auf das Urteil des BGH vom 13.01.2011 (Az. IX ZR 110/10) Bezug genommen und auch zu den Kriterien des § 14 RVG vorgetragen wurde. Leider wurden auch nicht die Kosten der Einholung der Deckungszusage zugesprochen. Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG Celle an (die nicht richtig ist, siehe mein Beitrag hier). Leider wurde auch hierzu umfassend vorgetragen, was die Kammer aber nicht gewürdigt hat. Der Kläger wäre als nicht der deutschen Sprache mächtig überhaupt nicht in der Lage gewesen, eine Deckungszusage einzuholen. Auch das von mir erwirkte Urteil des OLG Köln wurde ignoriert.
Hier das Urteil:
(C) Vorschaubild Gerd Altmann, pixelio.de, 484351_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.de
(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.deÜber die Plattform "schadenfix.de" der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV können Sie mir unkompliziert einen Unfallschaden melden.
Sie können dort auch die nötigen Formulare (Vollmacht etc.) herunterladen.
Falls Sie Betroffener in einem Bußgeld- oder Strafverfahren sind, können Sie mich unter diesem Link kontaktieren:
Link: Bußgeld-/Strafverfahren melden
cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd)
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten: