Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
22.05.2012

LG Aachen: Benutzung als Fahrschulfahrzeug ist Sachmangel

Das LG Aachen, Az. 8 O 29/11, hat mit Urteil vom 15.05.2012 einen KFZ-Händler zur Rücknahme eines gebrauchten Fahrzeugs unter Abzug einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Das Fahrzeug war vor dem Verkauf fast drei Jahre lang als Fahrschulfahrzeug, allerdings nebenberuflich, genutzt worden. Hierüber klärte der Verkäufer nicht auf. In dieser Nutzung sah das Gericht einen Sachmangel. Es hat sich hierbei auf ältere Entscheidungen des OLG Köln (Urteil vom 29.05.1996, Az. 13 U 161/95 und vom 20.11.1998, Az. 19 U 53/98) gestützt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der unterlegene Verkäufer hat schon im Rechtsstreit im Angesicht der Niederlage angekündigt, diese Frage durch alle Instanzen klären zu lassen. Dies bleibt abzuwarten. Dann wird auch geklärt werden, ob das LG zu Recht die geltend gemachten Untersuchungs- und Rechtsanwaltskosten nicht zugesprochen hat. Das Gericht hat wohl angenommen, dass diese nur bei Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen ersatzfähig seien, was aber nicht zutreffend sein dürfte.

 

 

Hier das Urteil:

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(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
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