Ich hatte hier darüber berichtet, dass unbekannte Täter eine neu installierte Radarmessanlage im Autobahnkreuz Jackerath in Brand gesteckt hatten.
Die Anlage ist jetzt erneut in der Diskussion. Damit sich die teure Anschaffung auch ja amortisiert, betreibt die Ordnungsbehörde trotz des Umstands, dass Daten nicht rekonstruiert werden können, Bussgeldverfahren munter weiter. Aus dem Rundschreiben des Aachener Anwaltvereins 7/2010:
“Dem Aachener Anwaltverein wurde durch die Verteidigung von Betroffenen dieses Messverfahrens (Autobahndreieck Jackerath, A44, Verbindungsrampe, von der A 44 zur A 61) bekannt, dass die gesammelten Originaldaten durch eine Beschädigung des Speichermediums (Festplattenspeicher beim Straßenverkehrsamt) unlesbar sind.
Aus finanziellen Gründen will der Kreis Düren die Kosten einer Rekonstruktion des Speichermediums nicht vornehmen.
Sämtliche im Zeitraum von Anfang November 2009 bis einschließlich 22.04.2010 durchgeführten Messungen und aufgrund dessen erlassene Bussgeldbescheide werden im Falle der Einspruchsanfechtung durch das AG Jülich gem. § 47 Abs. 2 OwiG auf Kosten der Staatskasse – ohne Auslagenerstattung – eingestellt.
Der Sachverhalt, dass über den langen Zeitraum die Originaldaten nicht verfügbar sind, wurde vom Kreis Düren dem AG zunächst nicht mitgeteilt.
Dies ergab sich erst aufgrund einer Anfrage des AG, weil in mehreren Fällen Sachverständige dem Gericht mitteilten, dass für den maßgeblichen Tag keine Daten zur Verfügung stünden.”
Da wird ein Richter aus Herford gescholten, weil er Verfahren eingestellt hat, weil er diese für “Abzocke” hält. Mich erinnert das Verhalten der Bußgeldbehörde an die Abofallenbetreiber. Die wissen auch ganz genau, dass Sie keinen Anspruch auf die verlangte Leistung haben und verlangen diese trotzdem mit Nachdruck. Für mich ist das nichts anderes, als wenn eine Behörde einen Bußgeldbescheid verschickt, ohne im Zweifelsfall den Verstoß beweisen zu können.
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