Das AG Grevenbroich (Urteil vom 06.11.2020, Az. 19 C 87/19) ist dem Ansinnen einer Versicherung, bei einem Unfallschaden eines Unternehmens mit einer LKW-Flotte einen pauschalen Großkundenrabatt abzuziehen, zu Recht entgegengetreten. Die beklagte Versicherung behauptete, die Klägerin könne einen Großkunden-Rabatt im Umfang von 15-20 % in Anspruch nehmen. Die Klägerin sei ein großes Unternehmen. Es sei …
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