Auf eine wichtige Veränderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) macht der Newsletter der TÜV SÜD Pluspunkt/Februar 2011 aufmerksam. MPU-Gutachten können ab dem 01.01.2011 keine Empfehlungen mehr aussprechen, z.B. die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Also entweder wird die MPU bestanden oder nicht.
Die Änderung gilt allerdings nur für auffällige Kraftfahrer, denen nicht aufgrund Alkohol-/Drogenkonsums eine MPU droht (also zB Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze, Entzug der Fahrerlaubnis wegen eines strafrechtlichen Vergehens).
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cac1df09396e2cec389c0798cbbed5bd) Tags:Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, MPU, TÜV, § 70 FeV
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