Aus einem aktuellen Schriftsatz eines der Schreiberlinge der HUK-Versicherung: “Es ist dem Unterzeichner nicht bekannt, dass die Beklagte Sachverständigenkosten grundlos kürzt. Die Beklagte erstattet nach den Erfahrungen des Unterzeichners stets die angemessenen und ortsüblichen Sachverständigenkosten”. Da ist beim Diktat wohl was verlorengegangen, nämlich dass die HUK die nach Ihrer Auffassung angemessenen und ortsüblichen Kosten erstattet. …
Die HUK und ihr Selbstverständnis Weiterlesen »
Der Beitrag Die HUK und ihr Selbstverständnis erschien zuerst auf Hauptsache Verkehrsrecht!.
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
- AG Aachen verurteilt Provinzial zur Zahlung von Sachverständigenkosten Das AG Aachen (Urteil vom 17.04.2014, Az. 103 C 11/14,...
- AG München zur Erstattung von Sachverständigenkosten Nachfolgend gebe ich einige Entscheidungen/Hinweise des AG München (Abt. 322,...
- AG Heinsberg verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Das war eine Niederlage mit Ansage. Die ERGO Versicherung wurde...
- VHV – schlimmer geht immer! Es ist bekannt, dass die VHV mit ihren unsäglichen Kürzungen...
- AG Heinsberg verurteilt Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Das AG Heinsberg hat mit nicht berufungsfähigem Urteil eine Dortmunder...