Beitrag vom 18.03.2008: Ich hasse es, dieses unsägliche Bestreiten der Aktivlegitimation des Klägers in Unfallsachen. Es scheint sich hierbei um einen Standardtextbaustein zu handeln, der vornehmlich von Kollegen benutzt wird, die für Versicherungen auftreten. Ich mache so was nur, wenn sich die fehlende Anspruchsberechtigung aufdrängt. Welch seltsame Blüten ein solcher Vortrag treiben kann, darf man [...]
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