Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
28.05.2014

BGH zur Frage der Erheblichkeit beim Rücktritt

Der Bundesgerichtshof hat heute eine interessante Entscheidung zur Frage veröffentlicht, wann bei Kauf eines PKW ein erheblicher Mangel vorliegt. Das Gericht geht von einem erheblichen Mangel im Sinne der Rücktrittsvorschriften aus, wenn die Beseitigungskosten eines beseitigungsfähigen Mangels einen Betrag von 5 % im Verhältnis zum Kaufpreis überschreiten.   “Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer […]
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. BGH zur Erheblichkeit eines Sachmangels Der BGH hat entschieden, dass Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 1...
  2. Erheblichkeit der Pflichtverletzung beim Rücktritt vom Kaufvertrag Längst sind nicht alle Streitfragen im Kaufrecht nach der Schuldrechtsreform...
  3. Käufer muß bei Rücktritt vom Vertrag Altfahrzeug zurücknehmen Nach einer Pressemitteilung des BGH muß ein Käufer, der erfolgreich...
  4. BGH: Wesentliche Pflichtverletzung muss bei Rücktrittserklärung vorliegen Der BGH (Pressemitteilung vom 05.11.2008, Urteil vom 05.11.2008, Az. VIII...
  5. BGH: Nutzungsausfall nach Rücktritt vom Vertrag Der BGH hat mit Urteil vom 14.04.2010, Az. VIII ZR...