Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
12.03.2013

Auslandsschaden: Lob für die TVM Personenschadenregulierung

Der fleißige Leser dieses Blogs kennt meine Haltung zum langsamen Verhalten von Korrespondenzversicherern/Schadenregulierer bei Auslandsunfällen.

Trotz diverser Verbesserungen durch die KH-Richtlinien ist bei manchen Versicherungsunternehmen nicht viel von Regulierungsfreude zu spüren. Ich denke da vor allem an das Schadenvermeydungsbüro aus Köln oder die Herrschaften aus Aachen mit dem schmucken englischen Namen.

Ein wirkliches Lob muss man aber mal der TVM Personenschadenregulierung Deutschland GmbH aus Hamburg aussprechen. Am 04.03.2013 erlitt der Mandant einen Auffahrunfall mit einem niederländischen LKW. Glücklicherweise hatten die unfallaufnehmenden Polizeibeamten die Daten der “Grünen Karte” notiert. Am 07.03.2013 wurden die Ansprüche bei der TVM geltend gemacht. Mit Mail vom 11.03.2013, 14:02 Uhr wurden die Ansprüche der Höhe nach beziffert. Das Abrechnungsschreiben der TVM kam hier am gleichen Tag um 15:29 Uhr an. Respekt!

Wenn das Geld jetzt auch so schnell kommt, wie geantwortet wurde, ist das doch ein dickes Lob wert! Und 5 von 5 Sternen würde es geben, wenn bei der Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung beim Streitwert der Restwert nicht berücksichtigt würde….

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
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