Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
21.03.2014

Auf die Spur setzen….

Beim Bußgeldrichter. Dem Betroffenen wird ein Handy-Verstoß vorgeworfen. Der Polizeibeamte, der den Betroffenen nach dem angeblichen Verstoß angehalten hatte, hielt zum Verstoß nur fest, dass der Betroffene das Handy in der Hand gehalten habe. Das ist nach der Rechtsprechung des OLG Köln kein Verstoß. Die Bußgeldbehörde interessierte dieser Einwand wie üblich nicht. Vor dem Termin read more »
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
  1. Fahrer benannt- Behörde muss Kosten tragen Das AG Minden hat mit Beschluss vom 15.10.2012 eine anderslautende...
  2. Geblitzt unmittelbar hinter der Geschwindig­keits­beschränkung  Frage: Ich bin diese Woche innerorts in einer 30-iger Zone...
  3. Mietwagen: AG Köln verurteilt Axa, lehnt LG Saarbrücken und Stuttgart ab Das AG Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom...
  4. Mietwagenkosten: AG Calw verurteilt HDI und Axa auf “Schwacke-Basis” Sowohl die 7. (Urteil vom 26.02.2010, Az. 7 C 933/09)...
  5. Kein Fahrverbot bei Anhebung des Bußgelds Das OLG Hamm hat seine schon hier vorgestellte Rechtsprechung zum...