Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
29.04.2011

Abfrage des Verkehrszentralregisters online

Nach dieser Mitteilung von juris soll nunmehr auch die online-Abfrage des Verkehrszentralregisters ab Mai 2011 möglich sein:

“Verkehrsteilnehmer können ab sofort auch online den Antrag auf Einsicht in ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister stellen.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: “Die Punkteanfrage in Flensburg wird einfacher. Mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat und einem entsprechenden Lesegerät kann jeder künftig über das Internet Auskunft über seinen Punktestand beantragen. Damit machen wir einen wichtigen Schritt für mehr Bürgernähe.”

Bisher musste jeder Antrag schriftlich ausgefüllt und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Personalausweises mit der Post nach Flensburg geschickt werden. Nun kann der Antrag über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gestellt werden. Das KBA verschickt die Auskunft aus Datenschutzgründen zunächst noch in Papierform. Mittelfristig soll auch die Antwort über das Internet erfolgen. Voraussetzung zur Nutzung des Internetangebots ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat und ein entsprechendes Lesegerät. Mit einer kostenlosen Software (so genannter “Ausweisapp”) werden die Daten sicher übermittelt.

“Neben rechtlichen Anpassungen sind hierfür jedoch zunächst weitere technische Anforderungen und Sicherheitsbedingungen zu erfüllen”, sagt KBA-Präsident Ekhard Zinke.

Der Online-Antrag ist die erste konkrete Anwendung des neuen Personalausweises im Bereich der Verkehrsverwaltung. Dafür mussten die Vorschriften der Fahrerlaubnis angepasst werden. Die Ausnahmeverordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung tritt am 30.04.2011 in Kraft. Damit wird die rechtliche Voraussetzung für die Online-Antragstellung auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (“Flensburger Punkteauskunft”) geschaffen.

Das KBA wird das Portal am 02.05.2011 im Tagesverlauf frei schalten.”

Ich habe heute mal angefragt, ob eine solche wirklich fortschrittliche Abfragemöglichkeit auch für Rechtsanwälte möglich ist. Schließlich hat man uns mit dem elektronischen Mahnverfahren zur Anschaffung einer qualifizierten Signaturkarte genötigt. Die sollte sich langsam mal bezahlt machen…Ich bin auf die Antwort gespannt.

(C) RA FRESE, http://www.ra-frese.de
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