Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 25.08.2017 (Aktenzeichen 11 C 108/16) interessante Ausführungen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall in einer Engstelle gemacht sowie zu den Schadensersatzpositionen Beilackierung, Verbringungskosten usw. Der von mir vertretene Kläger war mit dem Beklagten – einem Rechtsanwalt – im Bereich einer Engstelle aneinandergeraten. Da der Kläger durchgängig die rechte – weitergeführte – Fahrbahn befuhr, […]
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