Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
25.05.2011

AG Lüdenscheid: Mietwagenkosten ohne Zulassung als Selbstfahrermietfahrzeug

Das AG Lüdenscheid (AZ. 91 C 34/11) hat am 04.05.2011 ein Anerkenntnisurteil gegen einen Versicherungsnehmer der Alten Leipziger Versicherung erlassen. Die die Reparatur ausführende Werkstatt hatte dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, das aber nicht als Selbstfahrermietfahrzeug zugelassen war. Die Versicherung zahlte daher nur ungefähr die Hälfte des berechneten Mietzinses. Zum besseren Verständnis habe ich auch die Klageschrift veröffentlicht. Das Anerkenntnis erfolgte nach mündlicher Verhandlung, in der dem Vertreter des VN der Alten Leipziger Versicherung vor Augen geführt wurde, dass die Argumentation nicht haltbar war. Als “Sahnehäubchen” obendrauf gab es auch die Kosten für die Einholung der Deckungszusage.

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