Ich habe vom Kollegen Karim Scharifi, Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht, Donkring 5, 47906 Kempen ein interessantes Urteil (AG Krefeld, 29.07.2016, Az. 2 C 151/16) zum Thema Umsatzsteuererstattung im Totalschadensfall erhalten. Das Fahrzeug des vorsteuerabzugsberechtigten Unfallgeschädigten hatte einen Totalschaden erlitten; im Wiederbeschaffungswert war die sog. Differenzumsatzsteuer enthalten. Der Unfallgeschädigte erwarb ein Ersatzfahrzeug, dessen Nettopreis über dem Brutto-Wiederbeschaffungswert lag. […]
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