Das Amtsgericht Krefeld hat mit Urteil vom 11.8.2020, Aktenzeichen 3 C 18/20, die beklagte Versicherung zur Zahlung fiktiven Nutzungsausfalls verurteilt. Die gegnerische Versicherung hatte sich wie üblich damit verteidigt, dass eine Ersatzbeschaffung nicht nachgewiesen sei und daher der Nutzungswille fehle. Hierbei wurde wie üblich das auch im vorliegenden Urteil zitierte Urteil des BGH ignoriert. Das …
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