Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 12.04.2017, Az. 18 C 175/16 erneut die Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung zugesprochen. Das Amtsgericht hat die Sache zum Anlass genommen, die Erstattungsfähigkeit der Positionen “Beilackierung”, “UPE-Aufschlag” und “Verbringungskosten” grundsätzlich zu erklären; zu beachten ist allerdings, dass es sich beim unfallbeschädigten PKW um ein jüngeres Fahrzeug handelte (welches also nicht auf eine andere Reparaturmöglichkeit […]
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