Rechtsanwalt Jürgen Frese

Rechtsanwälte Busch und Kollegen
52525, Heinsberg
15.08.2014

AG Heinsberg verurteilt Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten

Das AG Heinsberg hat mit nicht berufungsfähigem Urteil eine Dortmunder Versicherung, die die Signale des BGH nicht verstanden hatte, zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Die Gegenseite hatte sich im wesentlichen mit einem textbausteinartigen Schriftsatz verteidigt. Darin wurde wie üblich die Aktivlegitimation des klagenden Sachverständigen bestritten und ferner die Ansicht vertreten, dass die Rechtsprechung des […]
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