Das AG Heinsberg (Urteil vom 07.06.2019, Az. 18 C 28/19) hat die HUK zur Zahlung der vollen Reparaturkosten statt des Totalschadensbetrags und der Sachverständigenkosten verurteilt. Wieder einmal wurde ein Geschädigter wegen Selbstverständlichkeiten in einen Rechtsstreit …
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