Das AG Geilenkirchen hat die LVM Versicherung mit Urteil vom 25.06.2020 (Az. 10 C 505/19) nach den üblichen Kürzungsversuchen zum vollständigen Schadensersatz verurteilt. Derzeit scheint eine Unsitte um sich zu greifen, selbst versierten Schadengutachten vorzuwerfen, sie könnten keine Fotos machen. Hier wurde gerügt, die Instandsetzung der Heckklappe sei angeblich nicht erkennbar. Die Richterin konnte man …
AG Geilenkirchen zu fehlenden Fotos, Kleinersatzteilen, UPE und Regulierungsfristen Weiterlesen »
Der Beitrag AG Geilenkirchen zu fehlenden Fotos, Kleinersatzteilen, UPE und Regulierungsfristen erschien zuerst auf Hauptsache Verkehrsrecht!.
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
- AG Heinsberg zu Kleinersatzteilen, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen Das Amtsgericht Heinsberg hat mit Urteil vom 23.01.2019, Az. 18...
- AG Geilenkirchen zur Beilackierung Mit Urteil vom 18.10.2016, Az. 2 C 28/16, hat das...
- AG Geilenkirchen verurteilt VHV zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Auch das AG Geilenkirchen (Urteil vom 27.05.2016, Az. 10 C...
- AG Geilenkirchen schützt Dispositionsfreiheit; keine Verweisung bei mehr als 20 km Entfernung Das AG Geilenkirchen hat mit Urteil vom 29.05.2018, Az...
- AG Geilenkirchen: Berechnung des Mietzinses für Mietfahrzeug Das hiesige AG Geilenkirchen (Urteil vom 20.03.2008, Az. 2 C...