Das AG Eschweiler hat mit Urteil vom 02.09.2015 (Aktenzeichen 26 C 199/15) die Generali Versicherung zur Zahlung der restlichen, gekürzten Sachverständigenkosten verurteilt. Zutreffend stellt das Amtsgericht auf die neuere Rechtsprechung des BGH und darauf ab, ob für den Geschädigten die angeblich überhöhten Kosten erkennbar waren. Das Gericht hat sich auch nicht durch einen ausufernden Schriftsatz […]
Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten:
- AG Heinsberg verurteilt ERGO Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Das war eine Niederlage mit Ansage. Die ERGO Versicherung wurde...
- AG Heinsberg verurteilt Versicherung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten Das AG Heinsberg hat mit nicht berufungsfähigem Urteil eine Dortmunder...
- AG Lüdenscheid verurteilt VHV zur Zahlung von Sachverständigenkosten und Auslagenpauschale Das AG Lüdenscheid (Urteil vom 23.03.2015, Az. 95 C 125/14)...
- AG Aachen verurteilt Provinzial zur Zahlung von Sachverständigenkosten Das AG Aachen (Urteil vom 17.04.2014, Az. 103 C 11/14,...
- AG Aachen verurteilt AachenMünchener zur Zahlung der vollen Sachverständigenkosten Mit Urteil vom 31.07.2014 hat das AG Aachen (Az. 120...