Das Amtsgericht Düsseldorf, Az. 40 C 35/17, hat mit Urteil vom 08.06.2017 einem Geschädigten die Kosten des eigenen Gutachters zugesprochen und bei der Schadenberechnung den regional ermittelten Restwert zugrundegelegt. Der Kläger hatte zunächst den Fehler begangen, der Versicherung zu glauben, die Vorlage eines Kostenvoranschlags sei ausreichend. Den Kostenvoranschlag nahm die Versicherung zum Anlass, die Ansprüche mit Hilfe eines Gutachters zu […]
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